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Gemeinschaftsantrag von SPD/Bündnis 90-Grüne und Freie Wähler

Veröffentlicht am 07.08.2014 in Kommunalpolitik

Unsere Recherchen haben ergeben, dass bereits im Jahr 2005 vom Kommunalunternehmen Velburg, vormals Betriebsgesellschaft Velburg KG, ein Darlehen über 185.000,-- € in der Währung Schweizer Franken aufgenommen wurde, um die Photovoltaikanlagen zu finanzieren. Eine Tilgung erfolgt dabei bis heute
nicht. Die Einspeisevergütung aus den Photovoltaikanlagen wurde zum Großteil in drei verschiedenen Aktienfonds in Luxemburg angelegt, einer sogar in der Fremdwährung US-Dollar.

Aus den aufgenommenen 185.000,-- € (in Schweizer Franken) entstand alleine durch Wechsel-
kursschwankungen zu Ungunsten der Stadt Velburg eine Darlehenssumme von 232.928,87 €.

Die Differenz in Höhe von 47.928,87 € ist ein reiner Spekulationsverlust.

Aufgrund des dringenden Rates durch Stadtrat Franz Seibold vom 11. Juni und dem Hinweis,
dass bei der Geldanlage Rechtsvorschriften nicht eingehalten wurden, Art. 74 (2) der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern sind die Aktien nun verkauft. (Eine ganze Reihe weiterer Vorschriften - § 76 KommHV verbietet Spekulationen)

Der Antrag lautet deshalb:

Der Erlös aus dem Verkauf der Aktien ist dafür zu verwenden, um die Schuld teilweise zu tilgen.
Das gefährdet in keiner Weise die Liquidität, denn das Geld war ja bisher auch gebunden, hat
aber den Vorteil, dass die Schuld einerseits sinkt und damit natürlich auch die Schuldzinsen.
Das Darlehen ist variabel und damit auch jederzeit ganz oder teilweise tilgbar
.

Völlig unverständlich ist, dass Rechtsvorschriften einfach ignoriert, und mit dem Geld der Bürger spekuliert wurde. Genauso unverständlich ist, dass nicht viel früher reagiert wurde, denn die Kursschwankung zwischen Euro und Schweizer Franken geschah ja nicht plötzlich. Wir sehen in diesem Zusammenhang auch die Raiffeisenbank Unteres Vilstal, über die beide Sachen abgewickelt wurden, mit in der Verantwortung. Wurde von deren Seite auf die Risiken hingewiesen? Gibt es ein Beratungsprotokoll? Kann deren Haftpflicht-Versicherung zum Ausgleich des Schadens herangezogen werden?
Wieso muss überhaupt eine Bank außerhalb unserer Gemeinde bzw. des Landkreises für solche Geschäfte
bemüht werden? Erhalten wir von der RB Unteres Vilstal Gewerbesteuern?

Der Antrag dazu:

Der Stadtrat beschließt, die Verantwortlichen des KU zu beauftragen um bei der Raiffeisenbank
Unteres Vilstal wenn möglich, völligen Schadenersatz zu erwirken.


(Hier wäre ein einstimmiges Votum zur Rückenstärkung der verhandelnden Personen gegenüber der
Raiffeisenbank Unteres Vilstal angebracht!)


 

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