SPD Ortsverein Velburg

Mitmachen

Jetzt in die SPD!

 Mitglied werden

Social Media

Folge uns auch auf 

Instagram und Twitter

 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegeversicherung

Veröffentlicht am 20.11.2015 in Ortsverein
 Die SPD-Velburg hatte zum Thema

 Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflegeversicherung

ins Gasthaus zur Post eingeladen und der Spiegelsaal war in Kürze voll. Herr Johannes Wetzel, Leiter des Alten- und Pflegeheimes Haus Mariacron zeigte die Pflege von der Praxis her auf. Aber auch einige Zahlen waren interessant, so z.B., dass ungefähr 75 % der Bewohner Frauen sind; dass viele Bewohner keine Vorsorgevollmacht haben und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss, der in vielen Fällen ein naher Verwandter sein kann – aber nicht unbedingt. Auch die Pflegenden wünschen sich, dass die Patienten eine Verfügung und Vollmacht erteilt haben, weil dies die Arbeit erleichtert und Klarheit schafft. Die Qualität im Pflegeheim führte zu der hervorragenden Bewertung von 1,0 durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, sowohl im stationären, als auch im ambulanten Bereich und dies wiederum zu einer Auslastung von fast 100 Prozent. Die Fragen aus dem interessierten Zuhörerkreis konnte sowohl Herr Wetzel, als auch die Pflegedienstleiterin, Frau Theresia Auer, sofort beantworten.  Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 2 Jahre und 4 Monate. Dieser geht aber meist eine lange häusliche Pflege voraus – mit oder ohne Unterstützung des ambulanten Pflegedienstes.
Herr Christian Nebe, Vorsorgeexperte aus Berlin erklärte die Pflegestufen, die demnächst in Pflegegrade überführt werden und zu einer Verbesserung der gesetzlichen Leistungen führen. Er zeigte die Lücken auf zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten, die in der Pflegestufe 3 bei mindestens 1.500,-- €/Monat liegen. Er verwies auch auf die gesetzliche Regelung, dass Erbschaften oder Schenkungen, die noch keine 10 Jahre zurückliegen, vom Versorgungsamt zurückgefordert werden, wenn die Kosten der Unterbringung nicht gedeckt sind.
Das Thema lässt sich letztlich in zwei Bereiche teilen. Einmal den rechtlichen, der die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht umfasst, und zum anderen die private Pflegezusatzversicherung, bei der es ums Geld geht. Die Notwendigkeit in beiden Richtungen aktiv zu werden, kam dabei deutlich zum Ausdruck. Während die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht den Angehörigen die seelische Not der Entscheidungsfindung erleichtert,
nimmt die Pflegezusatzversicherung den finanziellen Druck, der abhängig von der Pflegedauer mehr als die Ersparnisse eines ganzen Lebens kosten kann und dann auf den Kindern lastet.

Die von der Notarin, Frau Susanne Schulze zur Verfügung gestellten Unterlagen waren in
ganz kurzer Zeit vergriffen. Dies und die große Besucherzahl zeigen, dass das Thema wirklich jeden betrifft.

Counter

Besucher:169737
Heute:40
Online:1