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Kellerweg

Veröffentlicht am 16.04.2015 in Kommunalpolitik

                                               Velburg, 16. April 2015

Anmerkung zum Tagesordnungspunkt 3 – Herz-Jesu-Berg
                        Kellerweg – Beschlussvorlagen

Die Beschlussvorlage ist in allen Punkten, vor allem als Satzungsbeschluss abzulehnen, weil

1. die Stadt Velburg dadurch keine Gewerbefläche erwirbt und erwerben kann. Herr Fruth   
    will seine Ackerfläche behalten.
2. Herr Gradl (ehemals H. Hierl) in seine Fläche von der Straße aus einfahren kann.
3. Die Firma Graf ebenfalls nicht auf diesen Ausbau angewiesen ist. Das Gelände ist von der
    Hainstraße aus erschlossen. Herr Graf benötigt diesen Weg nicht und er will ihn auch 
    nicht – das sagte er mir heute Nachmittag. Für ihn, sowie für alle anderen sind das nur
    völlig unnötige Kosten, ohne den geringsten Nutzen.
    Somit ergibt die Erschließung in Form der vorgelegten Beschlussvorlage gar keinen Sinn!
4. In der Beschlussvorlage konnte ich nirgends etwas über die zu erwartenden Kosten lesen,
    die auf die Stadt zukommen. Ohne diese zu kennen, kann ich keiner Ausgabe zustimmen.
    (Das erfüllt den Tatbestand eines Ladungsmangels)
5. Wir befinden uns in der haushaltslosen Zeit – die zu erwartenden Ausgaben sind durch
    nichts gedeckt und abgesegnet.
Gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes (Grundstücke Graf und Gradl) haben wir
keine Einwände.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass die mehrmalige Aussage in der Abwägung, die Stadt
Velburg hätte nur noch 0,7 ha freies Gewebegebiet, und dieses sei noch dazu nicht teilbar,
nicht stimmt. Natürlich kann man 7000 qm teilen und außerdem sind im Besitz der Stadt
Velburg weitere ca. 6000 qm, die sich an die Fa. Wild & Moore unmittelbar anschließen.   
 

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