Velburg, 16. April 2015
Anmerkung zum Tagesordnungspunkt 3 – Herz-Jesu-Berg
Kellerweg – Beschlussvorlagen
Die Beschlussvorlage ist in allen Punkten, vor allem als Satzungsbeschluss abzulehnen, weil
1. die Stadt Velburg dadurch keine Gewerbefläche erwirbt und erwerben kann. Herr Fruth
will seine Ackerfläche behalten.
2. Herr Gradl (ehemals H. Hierl) in seine Fläche von der Straße aus einfahren kann.
3. Die Firma Graf ebenfalls nicht auf diesen Ausbau angewiesen ist. Das Gelände ist von der
Hainstraße aus erschlossen. Herr Graf benötigt diesen Weg nicht und er will ihn auch
nicht – das sagte er mir heute Nachmittag. Für ihn, sowie für alle anderen sind das nur
völlig unnötige Kosten, ohne den geringsten Nutzen.
Somit ergibt die Erschließung in Form der vorgelegten Beschlussvorlage gar keinen Sinn!
4. In der Beschlussvorlage konnte ich nirgends etwas über die zu erwartenden Kosten lesen,
die auf die Stadt zukommen. Ohne diese zu kennen, kann ich keiner Ausgabe zustimmen.
(Das erfüllt den Tatbestand eines Ladungsmangels)
5. Wir befinden uns in der haushaltslosen Zeit – die zu erwartenden Ausgaben sind durch
nichts gedeckt und abgesegnet.
Gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes (Grundstücke Graf und Gradl) haben wir
keine Einwände.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass die mehrmalige Aussage in der Abwägung, die Stadt
Velburg hätte nur noch 0,7 ha freies Gewebegebiet, und dieses sei noch dazu nicht teilbar,
nicht stimmt. Natürlich kann man 7000 qm teilen und außerdem sind im Besitz der Stadt
Velburg weitere ca. 6000 qm, die sich an die Fa. Wild & Moore unmittelbar anschließen.