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Gestaltungssatzung

Veröffentlicht am 15.01.2015 in Kommunalpolitik

Ich beantrage, dass sich der Stadtrat möglichst schnell und intensiv, evtl. in Klausur oder Sondersitzung, mit dem Thema unserer Gestaltungssatzung- und fibel befasst. Wir brauchen Rechtssicherheit für uns als Stadträte und noch mehr für unsere Bürgerinnen und Bürger. In jüngster Vergangenheit wurde ein Neubau innerhalb des Geltungsbereichs mit Flachdach genehmigt (Stieger/Mally) und ein sehr kleiner Anbau, der ebenfalls ein Flachdach wollte (Eschbach) mit Auflagen versehen, die das Flachdach ausschließen, obwohl im Stadtrat diese Auflage nicht gemacht wurde. Die Gestaltungssatzung verbietet z. B. Garagen mit Flachdach, weil diese aus dem Gesamtbild der Dachlandschaft herausfallen. Ist das dann bei Häusern anders oder hat seinerzeit niemand daran gedacht, dass so ein Bauwunsch einmal kommen könnte? Der sachliche Geltungsbereich (§ 3) umfasst die Errichtung, Änderung, Instandsetzung und Unterhaltung von baulichen Anlagen. Mit Errichtung ist unmissverständlich ein Neubau gemeint.
Der Antrag zielt nicht darauf ab, irgend etwas zu verhindern. Es geht darum, konform zu gestalten und den rechtlichen Rahmen für die Zukunft wieder zu schaffen.Wir müssen entweder der Satzung zu Ihrem Recht verhelfen, sie einziehen oder anpassen. Der letzte Punkt ist meiner Meinung nach der Richtige.

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