SPD Ortsverein Velburg

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Schaukasten

Die SPD-Velburg beantragt einen Schaukasten gegenüber des Rathauses – in
Verlängerung der bereits vorhandenen Kästen mit den öffentlichen Bekanntmachungen.

Der Sinn liegt darin, die Bürgerinnen und Bürger noch besser und umfangreicher zu
informieren und so auch das Interesse an der Gemeindepolitik zu stärken. In diesem
Zusammenhang erachten wir es als sinnvoll, dass jede Partei/Gruppierung einen solchen Schaukasten erhält, wenn sie diesen denn will.

Mitgliederversammlung vom 3.2.2015

Der Ortsvereinsvorsitzende Franz Seibold berichtete zunächst von den zurückliegenden Stadtratssitzungen und ging auf die Nachfragen der Teilnehmer ein. Er berichtete auch darüber, dass ganz unnötigerweise im Stadtratsprotokoll der Sitzung vom 9. Oktober eine Reihe von Nebenbedingungen zum Tagesordnungspunkt 6.1, deren frühzeitige Erörterung im Stadtratsgremium dringend nötig gewesen wäre, so im Protokoll standen, als wäre darüber gesprochen worden, was aber nicht der Fall war. Die Anmerkung durch Stadtrat Franz Seibold wurde aber im nächsten Protokoll nicht aufgenommen, weshalb eine erneute Anmerkung dazu nötig war. Diese wurde in der letzten Sitzung am 15. Jan. vorgetragen und auch noch schriftlich übergeben.

Gestaltungssatzung

Ich beantrage, dass sich der Stadtrat möglichst schnell und intensiv, evtl. in Klausur oder Sondersitzung, mit dem Thema unserer Gestaltungssatzung- und fibel befasst. Wir brauchen Rechtssicherheit für uns als Stadträte und noch mehr für unsere Bürgerinnen und Bürger. In jüngster Vergangenheit wurde ein Neubau innerhalb des Geltungsbereichs mit Flachdach genehmigt (Stieger/Mally) und ein sehr kleiner Anbau, der ebenfalls ein Flachdach wollte (Eschbach) mit Auflagen versehen, die das Flachdach ausschließen, obwohl im Stadtrat diese Auflage nicht gemacht wurde. Die Gestaltungssatzung verbietet z. B. Garagen mit Flachdach, weil diese aus dem Gesamtbild der Dachlandschaft herausfallen. Ist das dann bei Häusern anders oder hat seinerzeit niemand daran gedacht, dass so ein Bauwunsch einmal kommen könnte? Der sachliche Geltungsbereich (§ 3) umfasst die Errichtung, Änderung, Instandsetzung und Unterhaltung von baulichen Anlagen. Mit Errichtung ist unmissverständlich ein Neubau gemeint.
Der Antrag zielt nicht darauf ab, irgend etwas zu verhindern. Es geht darum, konform zu gestalten und den rechtlichen Rahmen für die Zukunft wieder zu schaffen.Wir müssen entweder der Satzung zu Ihrem Recht verhelfen, sie einziehen oder anpassen. Der letzte Punkt ist meiner Meinung nach der Richtige.

Gemeinschaftsantrag von SPD/Bündnis 90-Grüne und Freie Wähler

Unsere Recherchen haben ergeben, dass bereits im Jahr 2005 vom Kommunalunternehmen Velburg, vormals Betriebsgesellschaft Velburg KG, ein Darlehen über 185.000,-- € in der Währung Schweizer Franken aufgenommen wurde, um die Photovoltaikanlagen zu finanzieren. Eine Tilgung erfolgt dabei bis heute
nicht. Die Einspeisevergütung aus den Photovoltaikanlagen wurde zum Großteil in drei verschiedenen Aktienfonds in Luxemburg angelegt, einer sogar in der Fremdwährung US-Dollar.

Aus den aufgenommenen 185.000,-- € (in Schweizer Franken) entstand alleine durch Wechsel-
kursschwankungen zu Ungunsten der Stadt Velburg eine Darlehenssumme von 232.928,87 €.

Die Differenz in Höhe von 47.928,87 € ist ein reiner Spekulationsverlust.

Finkenherd

Velburg, 7. Aug. 2014

Finkenherd

Kurz nach der letzten Stadtratssitzung erreichte mich das Schreiben des Herrn Ott mit den
Anhängen, die Ihnen allen nun in gleicher Weise vorliegen. Ich wurde ausdrücklich von Herrn
Ott ermächtigt, diese Unterlagen auch weiterzugeben.
Ich habe dem nichts hinzuzufügen und finde das Anliegen, das Herr Ott im drittletzten Abschnitt formuliert in vollem Umfang verständlich. 
Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass ein absoluter Anschlusszwang besteht. Ich persönlich würde mich durch so einen Vertrag an Händen und Füßen gefesselt und dazu noch geknebelt fühlen.
Die Frage an Sie, Herr Kraus lautet: Gibt es noch weitere Verträge die wir nicht kennen und
Ihre Aussage stützen, dass kein Anschlusszwang besteht und aus denen hervorgeht, wie es mit dem Kündigungsrecht aussieht, denn Sie sagten, dass dies keine unendlich laufenden
Verträge seien. Wie und wo ist die Kündigung geregelt? Wo steht, dass der Anschlusszwang
nicht oder nicht mehr besteht?
Die SPD-Velburg ist der Meinung, dass wir hier aktiv zur Problemlösung beitragen sollen,
denn die Probleme kommen vor allem aus der notariellen Vertragsgestaltung und der Tatsache, dass die Wärmelieferung einem dritten übertragen wurde.
Bitte informieren Sie den Stadtrat zu den gestellten Fragen in der nächsten Sitzung.

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